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Schutz geschlechtlicher Vielfalt

Das von der Humboldt Universität zu Berlin erstellte Gutachten "Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen" untersucht die Notwendigkeit, das inzwischen zu großen Teilen für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz zu reformieren beziehungsweise durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Das Gutachten evaluiert daher die Anwendung des Gesetzes in der Praxis, führt einen internationalen Rechtsvergleich durch und unterbreitet rechtliche Regelungsvorschläge.

Das vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) erstellte Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht: Status Quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt" evaluiert die Rechtsanwendung des im Personenstandsgesetz (§ 22 PStG) geregelten offenen Geschlechtseintrages: Kann ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstand ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen. Außerdem stellt das Gutachten im internationalen Rechtsvergleich die Frage, ob ein drittes festgelegtes Geschlecht im Personenstandsgesetz benötigt wird. Weiterhin werden Regelungsvorschläge zum Schutz und zur Anerkennung von Geschlechtervielfalt gemacht.

Beide Gutachten können nun samt Anhänge unter folgenden Links heruntergeladen werden:

 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/regelungs--und-reformbedarf-fuer-transgeschlechtliche-menschen/114070

 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/geschlechtervielfalt-im-recht/114072


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Publikationsdatum dieser Seite: Mittwoch, 21. November 2018 17:46