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Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat vom Studienzentrum der EKD für Genderfragen eine Stellungnahme als "sachkundige Dritte" zu der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2019/16 erbeten. Darin geht es um die Frage, ob eine intersexuelle Person die Änderung ihres Geburtseintrags auf "inter" oder "divers" verlangen kann.

 


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Publikationsdatum dieser Seite: Mittwoch, 21. November 2018 17:46