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Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare in Baden

„Eingetragene Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können in einem evangelischen Traugottesdienst öffentlich unter Gottes Gebot und Gottes Verheißung gestellt werden“, heißt es in dem Beschluss, der ab sofort gilt.

Der Gottesdienst soll entsprechend einer Trauung gefeiert und als Amtshandlung in das Kirchenbuch eingetragen werden. Für die weitere Gestaltung erstellt der Evangelische Oberkirchenrat auf Antrag der Landessynode nun eine „gemeinsame Lebensordnung für Ehe und Lebenspartnerschaft und für den Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung bzw. der Begründung eines Lebenspartnerschaft zu erarbeiten“.

„Es wurde intensiv, leidenschaftlich, bis an die Grenzen gehend gerungen, den richtigen Weg in Verantwortung vor Kirche und Gott und seinen Menschen zu finden“, berichtete der Synodale Jochen Kunath (Freiburg) aus den Ausschüssen, in denen die Beschlussvorlage erarbeitet worden war. Eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer kann den öffentlichen Gottesdienst ablehnen; der zuständige Dekan bzw. die zuständige Dekanin beauftragt dann eine andere Person mit dem Gottesdienst. Die Landessynode hat zugleich ihr Bedauern darüber ausgedrückt, „dass lesbischen und schwulen Menschen Leid zugefügt wurde“, heißt es in dem Beschluss.


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Publikationsdatum dieser Seite: Dienstag, 8. August 2023 15:21